Versagen von Rot-Rot-Grün bei Mietspiegelerstellung
Das Amtsgericht Spandau hat am 6. April 2022 ein Urteil veröffentlicht, in dem es den Berliner Mietspiegel von 2021 in einem Fall als „unqualifiziert“ für die Begründung einer Mieterhöhung einstuft.
Als Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus habe ich mich zu der Bedeutung dieses Gerichtsentscheids für die Berlinerinnen und Berliner in einer Pressemitteilung geäußert:
„Die Einzelfall-Entscheidung des Berliner Amtsgerichts, den Berliner Mietspiegel für nichtig zu erklären, ist keine gute Nachricht. Berlins Mieterinnen und Mieter müssen damit jetzt die Folgen ausbaden, die ihnen SPD, Grüne und Linke mit ihrem verfassungswidrigen Mietendeckel eingebrockt haben. Durch den Preisstopp konnten keine verlässlichen Basisdaten für Vergleichsmieten berechnet werden. Warnungen von Experten wurden ignoriert.
Durch die immense Unsicherheit Tausender Betroffener etwa im Fall von Mieterhöhungen besteht Handlungsdruck. Hier erwarten wir vom Senat, dass er gute Beratungsangebote sicherstellt. Gleichzeitig müssen Senat und Koalition alles tun, um – wie von uns gefordert und beantragt - einen anerkannten und wirklich rechtssicheren Mietspiegel zu erstellen.“