Lärmschutz an der A114 für Blankenburg

In einem Einwohnerantrag (siehe unten) fordern wir gemeinsam mit den Anwohnern in Blankenburg stärkere Schallschutzmaßnahmen.

Einwohnerantrag

 

Lärmschutz für Buchholz und Blankenburg

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost zu wenden und die Errichtung von Lärmschutzwänden auf der westlichen Seite der jüngst sanierten Bundesautobahn (BAB) A114 gemäß bestehenden Beschlüssen der BVV Pankow einzufordern.

Dem Bezirksamt wird zudem empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu wenden, um entweder die seitens der Senatsverwaltung zugesagten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen (hier nach Abschluss der Arbeiten insbesondere die Errichtung von Lärmschutzwänden) an der BAB A114 einzufordern oder sie selbst in Auftrag zu geben.

Denise Bittner und Jörn Pasternack (Fraktion der CDU) für Johannes Kraft und weitere Bürger

 

Begründung:

In Beantwortung der Anfrage auf Drucksache 19/14 301 vom 27. Dezember 2022 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dargestellt, dass der damalige zuständige Senator Michael Müller am 31. Juli 2014 schriftlich folgendes geäußert hat: „[…] mit der Herstellung eines neuen Fahrbahnbelags sowie der geplanten, dauerhaften Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h eine deutlich spürbare Lärmreduzierung einhergehen soll. Die Auftragsverwaltung strebt die Verwendung eines sowohl in lärmschutztechnischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht möglichst hochwertigen Belages an.“ Nach Beendigung der grundhaften Sanierung der BAB A114 wurde jedoch ein Tempolimit von 100 km/h angeordnet und kein Flüsterasphalt verwendet, welcher die Geräuschkulisse von der BAB A114 ausgehend vermindern sollte. Zudem wurden während der Bauarbeiten zahlreiche Bäume und weitere Gehölze gefällt, die bis dato einen schallabsorbierenden Effekt hatten und bis heute nicht ersetzt wurden.

Mit Drucksache VII-0714 vom 21. Mai 2015 hat die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt erneut aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen für ausreichende Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn auf der westlichen Seite Richtung Französisch Buchholz einzusetzen. Diesem Ansinnen ist die Verkehrsverwaltung seinerzeit nicht gefolgt. Im Schlussbericht zur Drucksache heißt es nach einer vorliegenden schriftlichen Aussage des ehemaligen Senators der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, vom 31.07.2014, „... war bzw. ist unter anderem zu prüfen, ob durch die Baumaßnahme gesetzliche Lärmschutzansprüche ausgelöst werden. Dies ist, bezogen auf den gegenwärtigen Planungsstand, nicht der Fall.“ In Beantwortung auf Drucksache 19/14 301 vom 27. Dezember 2022 stellt sich der Sachverhalt allerdings anders dar. Dort heißt es: „Durch den Vorhabenträger wurde daraufhin eine Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Lärmsanierung durchgeführt, eine Vorgehensweise, die den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) entspricht. Dabei wurden Überschreitungen der nunmehr abgesenkten sogenannten „Auslösewerte“ der Lärmsanierung festgestellt.“ Zwischenzeitlich wurde vor dem Hintergrund einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 100 km/h beschlossen, das Lärmschutzgutachten auf dieser Basis zu überarbeiten und eine erneute Abwägung hinsichtlich des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu initiieren. Auf Basis dieses Gutachtens „Lärmsanierung“ konnten unter Zugrundelegung einer Entwurfsgeschwindigkeit von ≤ 100 km/h Maßnahmen zur Sanierung der bestehenden Lärmschutzwand auf der östlichen Seite der A 114 sowie passiver Lärmschutz für betroffene Wohneinheiten bejaht werden. Die bestehenden und geplanten Wohneinheiten im Pankower Ortsteil Französisch-Buchholz blieben dabei allerdings unberücksichtigt. Gerade in Anbetracht der im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 3-59 geplanten Wohnungsbauvorhaben, sind Lärmschutzmaßnahmen auch auf der westlichen Seite der BAB A 114 nach wie vor unumgänglich.